Dr. Kropp · Endler · Rasch Rechtsanwälte Partnerschaft

Home

Wir über uns

Seit dem 01.11.2002 sind die Rechtsanwälte Dr. Kropp Endler Rasch in der gleichnamigen Sozietät in Form einer anwaltlichen Partnerschaftsgesellschaft verbunden. In den vergangenen mehr als 20 Jahren haben die drei Gesellschafter ihre Sozietät vor allem im Bereich ihrer jeweiligen Fachanwaltschaften, zu einer führenden Kanzlei in Sachsen-Anhalt entwickelt. Rechtsanwalt Endler ist zum 31.12.2022 einvernehmlich aus der Partnerschaft ausgeschieden, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Der Name der Partnerschaft ändert sich aber nicht.

Leistungsspektrum

Agrarrecht

Die deutsche Landwirtschaft befindet sich in einem immer schwieriger werdenden…

Arbeitsrecht

In Deutschland wurden im Jahr 2017 rund 38 Millionen Arbeitnehmer auf der…

Beamtenrecht

Eine ausgewiesen langjährige Spezialität unserer Sozietät ist die…

DDR-Recht

Anwendungsfragen des Rechtes der ehemaligen DDR und der…

Kaufvertragsrecht

Im Bereich der zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen liegt…

Öffentliches Recht

Zum Öffentlichen Recht gehören das Verwaltungsrecht und…

Sozialrecht

Zum Sozialrecht gehören beispielsweise Auseinandersetzungen…

Aktuelles

Winterseminar
Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,

auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
Bundesverwaltungsgericht
 
Wir freuen uns, dass wir das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vertreten durften und diesen Erfolg gemeinsamen erringen konnten.

 

Im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bernstein im Goitzsche See hatte die Goitzsche Bernstein GmbH & Co. KG die Feststellung begehrt, dass sie für den Betrieb ihrer Bernsteinförderanlage auf dem Goitzsche See keiner Genehmigung und keiner technischen Zulassung nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung – LSchiffHVO – bedarf. Der Goitzsche See ist ein Gewässer zweiter Ordnung, das sich in privatem Eigentum befindet.