Wir über uns
Seit dem 01.11.2002 sind die Rechtsanwälte Dr. Kropp Endler Rasch in der gleichnamigen Sozietät in Form einer anwaltlichen Partnerschaftsgesellschaft verbunden. In den vergangenen mehr als 20 Jahren haben die drei Gesellschafter ihre Sozietät vor allem im Bereich ihrer jeweiligen Fachanwaltschaften, zu einer führenden Kanzlei in Sachsen-Anhalt entwickelt. Rechtsanwalt Endler ist zum 31.12.2022 einvernehmlich aus der Partnerschaft ausgeschieden, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Der Name der Partnerschaft ändert sich aber nicht.

Leistungsspektrum

Agrarrecht
Die deutsche Landwirtschaft befindet sich in einem immer schwieriger werdenden…
Aktuelles
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Rechtsanwalt (m/w/d) für das öffentliche Recht
Wir sind eine seit vielen Jahren erfolgreich tätige mittelgroße Rechtsanwaltskanzlei, die gewerbliche und private Mandanten ebenso betreut wie Kommunen, Zweckverbände, Ministerien und andere Landesbehörden. Wir suchen Persönlichkeiten mit folgenden Voraussetzungen:
- hohe juristische Qualifikation, möglichst Prädikatsexamen
- ausgeprägte soziale Kompetenz und freundliches Wesen
- Freude am Umgang mit Menschen und an Problemlösungen
- Verhandlungsgeschick und besonderes Durchsetzungsvermögen
Berufserfahrung ist nicht zwingend erforderlich.
Wir bieten ein kollegiales Miteinander, eine leistungsgerechte Vergütung, eine qualifizierte Einarbeitung bei gleichzeitig selbständiger Tätigkeit und Mandantenkontakt von Beginn an, Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur Soziierung sowie Unterstützung beim Erwerb eines Fachanwaltstitels.
Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen bitte an: rasch@ker-md.de
Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,
auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
Für die Stadt Möckern konnten wir erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einen von ihr erlassenen Vorausleistungsbescheid auf Sanierungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch verteidigen.
Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.
Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.