Sozialrecht

Zum Sozialrecht gehören beispielsweise Auseinandersetzungen mit Sozialleistungs- bzw. Kostenträgern, unter anderem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Pflegeversicherung und des Schwerbehindertenrechts. Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und vor den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten. So helfen wir Einzelpersonen beispielsweise bei der Bewilligung eines Integrationshelfers oder im Rahmen eines Persönlichen Budgets. Wir unterstützen aber auch Leistungserbringer im Rahmen von Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern und bei Schiedsstellenverfahren nach den SGB VIII, XI oder XII und etwaigen nachfolgenden Gerichtsverfahren bis zum Bundessozialgericht.

 

Zu den von uns bearbeiteten Gebieten des Sozialrechts gehören:

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI)
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einschließlich des Kinderförderungsrechtes (KiföG LSA)
  • Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenrecht
  • Schwerbehindertenrecht (SGB IX und SGB XII)

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Rasch

Tel.:     0391/5443710

E-Mail: rasch@ker-md.de