DDR-Recht

Anwendungsfragen des Rechtes der ehemaligen DDR und der einigungsvertragsrechtlichen Regelungen, vor allem in den 90er Jahren ein Schwerpunkt in der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Kropp, haben in ihrer quantitativen Bedeutung in der Rechtspraxis in den letzten Jahren folgerichtig nachgelassen.

Das Gros der streitigen Rechtsangelegenheiten vor allem in den Bereichen des Vermögensrechtes, des Immobilienrechtes und des Agrarrechtes, bei denen das Verständnis des DDR-Rechtes zwingend war, hat mittlerweile seinen Abschluss gefunden. Gleichwohl gibt es immer wieder Angelegenheiten mit vermögens-, erb- oder grundstücksrechtlichem Hintergrund, deren Lösungsansätze die Kenntnis von rechtlichen Regelungen der ehemaligen DDR bedingen. Dazu gehört auch das Verständnis der Anwendung der Übergangsvorschriften bei der Herstellung der Deutschen Einheit.

Der Personenkreis der Juristen, die sich mit diesen Materien auskennen, wird – naturgemäß – kleiner; in Rechtsanwalt Dr. Kropp finden Sie aber weiterhin einen langjährig erfahrenen Kenner der Materie, der nicht zuletzt durch seine praktischen Arbeitserfahrungen in verschiedenen Juristen-Berufen vor und nach Herstellung der Deutschen Einheit aus umfangreichen Praxiserfahrungen schöpfen kann.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp

Tel.:     0391/5443710

E-Mail: kropp@ker-md.de