Zum Öffentlichen Recht gehören das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht. Das Verwaltungsrecht wiederum beschäftigt sich insbesondere mit den Rechtsbeziehungen des Einzelnen zum Staat und zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie der Träger öffentlicher Gewalt untereinander. Die Kompliziertheit dieser Rechtsmaterie erfordert umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung. Beides können wir Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen bieten.
Zum Verwaltungsrecht gehören beispielsweise das
- Abgabenrecht, insbesondere das Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrecht sowie das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen (Schmutzwasser und Trinkwasser)
- Öffentliche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einschließlich städtebaulicher Verträge
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Kommunalrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Schul- und Prüfungsrecht
- Wasserrecht
Wir beraten und vertreten bundesweit Einzelpersonen und Unternehmen, aber auch die öffentliche Hand sowohl außergerichtlich als auch vor allen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten.