Aktuelles

Kruskabrücke Wernigerode
Mit Urteil vom 20.04.2023 (2 A 119/21 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage unserer Mandanten, Frau Janet Borchert und  Herrn Winfried Borchert, gegen die Stadt Wernigerode stattgegeben, die gegen den Abriss der Kruskabrücke gerichtet war.
Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp, Fachanwalt für Agrarrecht und Dipl.-Ing. für Tierproduktion (FH)

Sehr geehrte Herren Präsidenten,

sehr geehrter Herr Menger,

sehr verehrte Gäste,

Corona bedingt fallen die so bestimmenden Jubiläen des Jahres 2020 zusammen, die wir heute mit dem 60. Jahrestag des „Sozialistischen Frühlings“ in der ehemaligen DDR und der 30. Wiederkehr der Herstellung der Deutschen Einheit begehen.
Anlässlich unseres 12. Winterseminars im Januar 2020 hatte ich über verschiedene hiesige Mandate berichtet, in denen sich insbesondere zwei Mandanten unseres Hauses in Verfahren verantworten müssen, die auf jeweilige Vorwürfe der örtlichen UNB zurückgingen, nach denen bei Ausbringung von organischem Dünger vermeintlich Mindestabstände zu benachbarten Gewässern nicht eingehalten gewesen sein sollen.
Einige Teilnehmer unseres 12. Winterseminars für Landwirte am 24./25.01.2020 im HKK Hotel in Wernigerode waren beim Eintreffen von der Gestaltung der Sitzordnung im Tagungssaal überrascht. Wir hatten die Sitzordnung von der vertrauten „U-Form“ in das raumeffektivere „Fischgrätensystem“ umstellen müssen. Grund dafür war die auch für uns etwas überraschende Anzahl von insgesamt 85 Tagungsteilnehmern. Das ist eine Teilnehmeranzahl, auf die wir durchaus mit etwas Stolz blicken, vor allem wenn man sich erinnert, wie wir bei der ersten Veranstaltung dieser Art im Jahr 2008 mit seinerzeit 20 Teilnehmern begonnen haben.
Aufgrund verschiedenartiger gesetzlicher und/oder behördlicher Maßnahmen erhalte ich in letzter Zeit verstärkt Anfragen von Landwirten, ob darauf ausgerichtete vertragliche Konsequenzen zumindest als denkbare Reaktion des Verpächters im Sinne von nachhaltigen Bewirtschaftungseinschränkungen gegeben sein könnten. Die vorgenannten Fragestellungen konzentrierten sich dabei vor allem auf zwei aktuelle Problemkonstellationen naturschutzrechtlicher Art.