Erfolg für unsere Mandanten - bundesweites Medieninteresse
Rechtsanwalt Christian Rasch konnte für unsere Mandanten erreichen, dass das Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit Beschlüssen vom 21.04.2023 vorläufige Dienstenthebungen aufgehoben hat, die die Polizeiinspektionen Magdeburg, Stendal und Halle gegen Polizeibeamte auf Probe ausgesprochen hatte.

Mit Urteil vom 20.04.2023 (2 A 119/21 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage unserer Mandanten, Frau Janet Borchert und Herrn Winfried Borchert, gegen die Stadt Wernigerode stattgegeben, die gegen den Abriss der Kruskabrücke gerichtet war.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Rechtsanwalt (m/w/d) für das öffentliche Recht
Wir sind eine seit vielen Jahren erfolgreich tätige mittelgroße Rechtsanwaltskanzlei, die gewerbliche und private Mandanten ebenso betreut wie Kommunen, Zweckverbände, Ministerien und andere Landesbehörden. Wir suchen Persönlichkeiten mit folgenden Voraussetzungen:
- hohe juristische Qualifikation, möglichst Prädikatsexamen
- ausgeprägte soziale Kompetenz und freundliches Wesen
- Freude am Umgang mit Menschen und an Problemlösungen
- Verhandlungsgeschick und besonderes Durchsetzungsvermögen
Berufserfahrung ist nicht zwingend erforderlich.
Wir bieten ein kollegiales Miteinander, eine leistungsgerechte Vergütung, eine qualifizierte Einarbeitung bei gleichzeitig selbständiger Tätigkeit und Mandantenkontakt von Beginn an, Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur Soziierung sowie Unterstützung beim Erwerb eines Fachanwaltstitels.
Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen bitte an: rasch@ker-md.de

Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp, Fachanwalt für Agrarrecht und Dipl.-Ing. für Tierproduktion (FH)
Sehr geehrte Herren Präsidenten,
sehr geehrter Herr Menger,
sehr verehrte Gäste,
Corona bedingt fallen die so bestimmenden Jubiläen des Jahres 2020 zusammen, die wir heute mit dem 60. Jahrestag des „Sozialistischen Frühlings“ in der ehemaligen DDR und der 30. Wiederkehr der Herstellung der Deutschen Einheit begehen.
Sehr geehrte Herren Präsidenten,
sehr geehrter Herr Menger,
sehr verehrte Gäste,
Corona bedingt fallen die so bestimmenden Jubiläen des Jahres 2020 zusammen, die wir heute mit dem 60. Jahrestag des „Sozialistischen Frühlings“ in der ehemaligen DDR und der 30. Wiederkehr der Herstellung der Deutschen Einheit begehen.

Anlässlich unseres 12. Winterseminars im Januar 2020 hatte ich über verschiedene hiesige Mandate berichtet, in denen sich insbesondere zwei Mandanten unseres Hauses in Verfahren verantworten müssen, die auf jeweilige Vorwürfe der örtlichen UNB zurückgingen, nach denen bei Ausbringung von organischem Dünger vermeintlich Mindestabstände zu benachbarten Gewässern nicht eingehalten gewesen sein sollen.

Einige Teilnehmer unseres 12. Winterseminars für Landwirte am 24./25.01.2020 im HKK Hotel in Wernigerode waren beim Eintreffen von der Gestaltung der Sitzordnung im Tagungssaal überrascht. Wir hatten die Sitzordnung von der vertrauten „U-Form“ in das raumeffektivere „Fischgrätensystem“ umstellen müssen. Grund dafür war die auch für uns etwas überraschende Anzahl von insgesamt 85 Tagungsteilnehmern. Das ist eine Teilnehmeranzahl, auf die wir durchaus mit etwas Stolz blicken, vor allem wenn man sich erinnert, wie wir bei der ersten Veranstaltung dieser Art im Jahr 2008 mit seinerzeit 20 Teilnehmern begonnen haben.

Aufgrund verschiedenartiger gesetzlicher und/oder behördlicher Maßnahmen erhalte ich in letzter Zeit verstärkt Anfragen von Landwirten, ob darauf ausgerichtete vertragliche Konsequenzen zumindest als denkbare Reaktion des Verpächters im Sinne von nachhaltigen Bewirtschaftungseinschränkungen gegeben sein könnten. Die vorgenannten Fragestellungen konzentrierten sich dabei vor allem auf zwei aktuelle Problemkonstellationen naturschutzrechtlicher Art.

Die Deutsche Bauernzeitung, 18. Kalenderwoche, Seite 44/45 enthält einen lesenswerten Rechtsbeitrag zweier Anwaltskollegen aus einer agrarrechtlich geprägten Kanzlei aus Nordostdeutschland zum Schwerpunkt „Erbengemeinschaften im Pachtrecht“.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n