Arbeitsrecht

In Deutschland wurden im Jahr 2017 rund 38 Millionen Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt, davon etwa 3,15 Millionen in einem befristeten Arbeitsverhältnis, deren Anzahl in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.

 

Bei einer solchen Vielzahl von Vertragsverhältnissen sind Meinungsverschiedenheiten, insbesondere zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vorprogrammiert. Dabei geht es beispielsweise um häufig auftretende Fragen wie

 

  • „Müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden?“,
  • „Haben Teilzeitbeschäftigte einen geringeren Urlaubsanspruch als Vollbeschäftigte?“,
  • „Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?“,
  • „Kann einem Arbeitnehmer während der Krankheit gekündigt werden?“,
  • „Kann der Arbeitnehmer bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis verlangen?“,
  • „Muss ein Arbeitnehmer vor einer Kündigung erst mehrfach abgemahnt werden?“,
  • „Kann ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung eine Abfindung verlangen?“.

 

Diese und viele andere Fragen lassen sich nicht so ohne Weiteres beantworten, da das deutsche Arbeitsrecht über eine Vielzahl von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen verstreut ist, so dass hierfür die besondere Kenntnis dieser Bestimmungen und deren Anwendung auf den Einzelfall sowie langjährige Erfahrungen aus arbeitsrechtlichen Mandaten unabdingbar sind.

 

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit vielen Jahren außergerichtlich und in Verfahren vor den Arbeitsgerichten in sämtlichen Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben können. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit stehen wir etwa für die Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge, den Entwurf von Arbeitszeugnissen und den Abschluss von Vereinbarungen, durch die ein langwieriges und kostenintensives Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden kann, zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp

Tel.:     0391/5443710

E-Mail: kropp@ker-md.de