Rückblick auf Seminartätigkeit im Winterquartal
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer,
gestatten Sie mir auch in diesem Jahr, die begonnene Frühlingszeit zum Anlass für einen kurzen Rückblick auf meine Seminartätigkeit zu nehmen, bei der ich das Winterquartal – wie früher in der Landwirtschaft üblich – für die Durchführung entsprechender Weiterbildungsveranstaltungen nutze. Im Kern stand dabei, wie auch schon in den letzten Jahren, traditionell unser „Winterseminar für Landwirte“, das wir nun schon zum 15. Mal in Wernigerode am 24./25.01.2025 durchgeführt haben. Mit erneut über 70 Teilnehmern haben wir an den beiden Seminartagen nicht nur die aktuellen rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen (Änderung des Schriftformerfordernisses bei Landpachtverträgen, Folgen der Grundsteuerreform für künftige Vertragsgestaltung usw.) erörtert.
Das bestimmende landwirtschaftliche Fachthema war vielmehr die Rubrik der „Wiedervernässung von Moorstandorten“, vor allem mit den eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen. Bestimmend dabei war sowohl die gebotene Fachkompetenz der Referenten als auch die anschließende Podiumsdiskussion, in der wir mit Herrn Landrat Stichnoth die erforderliche kommunale Entscheidungsebene für das hiesige Projekt „Im Großen Bruch“ beteiligen konnten.
Herr Stichnoth gab sich die optimistisch, dass die Belange der Landwirtschaft in der künftigen Projektgestaltung angemessen berücksichtigt werden können. Das werden wir von der Umsetzung der einzelnen Verfahrensschritte mit großer Aufmerksamkeit begleiten.
Einen weiteren juristischen Fachvortrag habe ich auf Einladung der VR-Bank in Südniedersachsen eG am 21.02.2025 in Heilbad Heiligenstadt vor ca. 40 Thüringer Landwirten gehalten. Dabei wurde mir durch den Dialog mit den Teilnehmern ein Einblick in die dortigen Umfeldbedingungen der landwirtschaftlichen Produktion mit ihren Übereinstimmungen, aber auch Unterschieden zu Sachsen-Anhalt ermöglicht. So ging es den Thüringer Landwirten – ähnlich wie Ihnen – um „Rezepte“ zur Handhabung von Verpächterforderungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Als weniger wesentlich wurden dort Streitigkeiten zu Landpacht- und „Pflugtausch“-Verhältnissen im Zusammenhang mit dem auslaufenden Schriftformerfordernis eingeschätzt. Allerdings konnte ich ähnliche „Qualitätsmängel“ bei der ordnungsgemäßen vertraglichen Erfassung aller gebotenen Grundlagen bei Pflugtauschverträgen feststellen. Im Unterschied zu vielen hiesigen „Konfliktherden“ schrecken die dortigen Landwirte aber vor streitigen Beendigungsmaßnahmen von Pflugtauschverträgen zurück – dies wohl in der Kenntnis des Umstandes, dass sich die „schlummernden“ Unzulänglichkeiten bei der Vertragsgestaltung bei streitigen Auseinandersetzungen ja teils ins Uferlose verkomplizieren können.
Erstmalig hatte ich auf Einladung der PariJus gGmbH am 18.03.2025 die Möglichkeit, vor ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern vor allem aus dem Land Sachsen-Anhalt zu den Themenschwerpunkten des Landpachtrechtes vorzutragen, die über § 1 Nr. 1a LwVfG den streitigen Entscheidungsfindungen der Landwirtschaftsgerichte zugeordnet sind. Die besondere Herausforderung für mich war dabei, dass ein Großteil der ca. 25 Teilnehmer erstmalig als ehrenamtliche Landwirtschaftsrichter bestellt wurden. Das gestaltete den Erörterungsrahmen auch der „Basics“ des Landpachtrechtes als recht umfangreich. Es ermöglichte aber auch einen vor allem praxisbezogenen Austausch, bei dem ich die ehrenamtlichen Richter – im Hauptberuf ja alle Landwirte – u. a. darauf einstellen konnte, ihre Rolle als gleichberechtigte Entscheidungsträger innerhalb jeweils juristisch möglicher Ermessensspielräume auch auf besagte Praxisbezogenheit auszurichten.
Nicht nur die Ergebnisse unseres Winterseminars, sondern ebenso der beiden anderen Veranstaltungen motivieren mich erneut, das Winterquartal auch künftig für Weiterbildungsveranstaltungen für Landwirte zu nutzen.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den terminlichen Hinweis, dass unser „16. Winterseminar für Landwirte“ im Wernigeröder HKK Hotel für den 23./24.01.2026 vorgesehen ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in Ihren langfristigen Planungen darauf einrichten könnten, zumal ich diese Planung auf die Verhinderung terminlicher Überschneidungen mit den Winterferien – anders als zum vergangenen Seminar – ausgerichtet habe.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Dr. Hans-Thomas Kropp