Agrarrecht

Die deutsche Landwirtschaft befindet sich in einem immer schwieriger werdenden Umfeld. Stetig wachsenden Anforderungen an Produktqualität und umweltschonende Bewirtschaftungsweise stehen Preisdruck auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die Folgen der klimatischen Veränderungen gegenüber. Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Unternehmens von heute ist mehr denn je ein Betriebsmanager, der sich neben seinen Hauptaufgaben in der landwirtschaftlichen Produktion in immer größerem Umfang kaufmännischen, steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen stellen muss.

Im Bereich des spezifischen Agrarrechtes und seinen bestimmenden Teilgebieten wie,

  • Landpachtrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht und
  • Fördermittelrecht,

aber auch den für die Landwirtschaftsbetriebe allgemein prägenden Vertragsgestaltungen im Kauf-, Arbeits- oder Gesellschafts- und Genossenschaftsrechtes, haben Sie mit unserer Sozietät einen kompetenten Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung. Das Agrarrecht ist dabei das Kerngebiet der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Kropp.

In den letzten Jahren beraten und begleiten wir dabei verstärkt Betriebsübergänge im Rahmen vorweggenommener Erbfolge oder von Betriebsveräußerungen. Einen weiteren Schwerpunkt macht seit einiger Zeit auch das gesamte Vertragsmanagement im Bereich des Engagements von landwirtschaftlichen Unternehmen zur Erzeugung neuer bzw. alternativer Energien aus.

Den unmittelbaren Arbeitskontakt zur Landwirtschaft halten wir dabei nicht nur durch regelmäßige Tätigkeiten vor Ort und unsere vielfältigen Seminarveranstaltungen vor Mandanten und Verbänden. Rechtsanwalt Dr. Kropp hat durch seine nebenberufliche Tätigkeit als Anteilseigner in zwei Landwirtschaftsbetrieben und einer Biogasanlage auch ständig mit den operativen Auswirkungen der Gestaltung agrarrechtlicher Verhältnisse auf die tägliche Betriebspraxis zu tun.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp

Tel.:     0391/5443710

E-Mail: kropp@ker-md.de