Bundesverwaltungsgericht

Hafen- und Schifffahrtsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt hält rechtlicher Überprüfung stand

 
Wir freuen uns, dass wir das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vertreten durften und diesen Erfolg gemeinsamen erringen konnten.

 

Im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bernstein im Goitzsche See hatte die Goitzsche Bernstein GmbH & Co. KG die Feststellung begehrt, dass sie für den Betrieb ihrer Bernsteinförderanlage auf dem Goitzsche See keiner Genehmigung und keiner technischen Zulassung nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung – LSchiffHVO – bedarf. Der Goitzsche See ist ein Gewässer zweiter Ordnung, das sich in privatem Eigentum befindet.

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