Dem von uns für den Kläger geführten Rechtsstreit lag, vereinfacht gesagt, die Rechtsfrage zugrunde, ob ein Gestattungsvertrag eines Grundeigentümers mit dem künftigen Betreiber einer Windenergieanlage mit dem Inhalt der langfristigen Überlassung der Flächen für entsprechende Bebauung und Nutzung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Anwendung der gesetzlichen Fristen ordentlich gekündigt werden könnte.