Für die Stadt Möckern konnten wir erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einen von ihr erlassenen Vorausleistungsbescheid auf Sanierungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch verteidigen.

Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.

Nach dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 13.06.2024 – 2 L 47/23 – ist die Begründungspflicht dann erfüllt, wenn die zur Bewertung herangezogene Wertermittlungsmethode (hier sog. Niedersachsenmodell) sowie die bei deren Anwendung zugrunde gelegten konkreten Annahmen – also die vorgefundenen städtebaulichen Missstände und die getroffenen Sanierungsmaßnahmen sowie die maßgeblichen Bewertungsparameter – offengelegt werden. Dies könne dadurch geschehen, dass das einschlägige Wertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder die entsprechende Information auf andere Weise zur Verfügung gestellt werde.

 
Christian Rasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht