Wichtige Entscheidung zu Sanierungsbeiträgen

Für die Stadt Möckern konnten wir erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einen von ihr erlassenen Vorausleistungsbescheid auf Sanierungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch verteidigen.

Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.
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