„Was lange währt, wird richtig gut“.
Dieses, leicht abgewandelte, dem römischen Epiker Ovid zuzuschreibende Sprichwort bringt die Entwicklung und Realisierung unseres neuen Internetauftritts treffsicher auf den Punkt: Wir hatten uns bereits seit längerem mit dem Gedanken befasst, unsere bereits in die Jahre gekommene, sowohl technisch als auch bildlich nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechende Internetseite grundlegend zu überarbeiten. Fehlende Zeit und die juristische Alltagsarbeit ließen es bisher allerdings nicht zu, den für eine informative und ansprechende Außendarstellung erforderlichen „Input“ zu liefern.
Den hierfür notwendigen Impuls gab uns schließlich die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung, die unter anderem zwingende Regelungen zum Inhalt einer Datenschutzerklärung auf einer Internetseite enthält und uns nun zum Handeln verpflichtete.
Nach einem Zeitraum von etwas mehr als fünf Monaten, in dem wir über das Internet nicht erreichbar waren, ist es uns nunmehr mit tatkräftiger und äußerst kompetenter Unterstützung der in Magdeburg ansässigen IT-Firma cubeoffice, die für das Webdesign und die technische Umsetzung verantwortlich zeichnete, gelungen, einen, wie wir meinen, modernen, frischen und zugleich informativen Internetauftritt „hinzulegen“ und zugleich ein neues „corporate design“ zu entwickeln, das Grundlage für weitere Veränderungen in unserer Außendarstellung sein wird. Lassen Sie sich diesbezüglich überraschen…
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrer „Entdeckungsreise“ auf unserer Internetseite, auf der Ihnen sowohl unser umfangreiches Leistungsspektrum als auch die hinter der anwaltlichen „Dienstleistung“ stehenden Personen nähergebracht werden.