Aktuelles

Winterseminar
Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,

auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
Bundesverwaltungsgericht
 
Wir freuen uns, dass wir das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vertreten durften und diesen Erfolg gemeinsamen erringen konnten.

 

Im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bernstein im Goitzsche See hatte die Goitzsche Bernstein GmbH & Co. KG die Feststellung begehrt, dass sie für den Betrieb ihrer Bernsteinförderanlage auf dem Goitzsche See keiner Genehmigung und keiner technischen Zulassung nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung – LSchiffHVO – bedarf. Der Goitzsche See ist ein Gewässer zweiter Ordnung, das sich in privatem Eigentum befindet.

Bundesverwaltungsgericht
Bisher entsprach es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und auch jener des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg, dass die Leistungen eines Beamten während des gesamten Regelbeurteilungszeitraumes am Maßstab des zum Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu bewerten waren, und zwar auch dann, wenn er innerhalb des Beurteilungszeitraumes befördert worden war.

 

Mit Urteil vom 12.10.2023 – 2 A 7/22 -, das jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Bei einem Beamten, der während des Beurteilungszeitraumes befördert worden ist, darf sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur noch auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung beziehen. Der Zeitraum vor der Beförderung sei zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließe aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein.
Kruskabrücke Wernigerode
Mit Urteil vom 20.04.2023 (2 A 119/21 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage unserer Mandanten, Frau Janet Borchert und  Herrn Winfried Borchert, gegen die Stadt Wernigerode stattgegeben, die gegen den Abriss der Kruskabrücke gerichtet war.
Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp, Fachanwalt für Agrarrecht und Dipl.-Ing. für Tierproduktion (FH)

Sehr geehrte Herren Präsidenten,

sehr geehrter Herr Menger,

sehr verehrte Gäste,

Corona bedingt fallen die so bestimmenden Jubiläen des Jahres 2020 zusammen, die wir heute mit dem 60. Jahrestag des „Sozialistischen Frühlings“ in der ehemaligen DDR und der 30. Wiederkehr der Herstellung der Deutschen Einheit begehen.