Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,
auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
Für die Stadt Möckern konnten wir erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einen von ihr erlassenen Vorausleistungsbescheid auf Sanierungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch verteidigen.
Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.
Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.
Wir freuen uns, dass wir das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vertreten durften und diesen Erfolg gemeinsamen erringen konnten.
Im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bernstein im Goitzsche See hatte die Goitzsche Bernstein GmbH & Co. KG die Feststellung begehrt, dass sie für den Betrieb ihrer Bernsteinförderanlage auf dem Goitzsche See keiner Genehmigung und keiner technischen Zulassung nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung – LSchiffHVO – bedarf. Der Goitzsche See ist ein Gewässer zweiter Ordnung, das sich in privatem Eigentum befindet.
Bisher entsprach es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und auch jener des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg, dass die Leistungen eines Beamten während des gesamten Regelbeurteilungszeitraumes am Maßstab des zum Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu bewerten waren, und zwar auch dann, wenn er innerhalb des Beurteilungszeitraumes befördert worden war.
Mit Urteil vom 12.10.2023 – 2 A 7/22 -, das jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Bei einem Beamten, der während des Beurteilungszeitraumes befördert worden ist, darf sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur noch auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung beziehen. Der Zeitraum vor der Beförderung sei zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließe aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein.
Mit Urteil vom 12.10.2023 – 2 A 7/22 -, das jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Bei einem Beamten, der während des Beurteilungszeitraumes befördert worden ist, darf sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur noch auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung beziehen. Der Zeitraum vor der Beförderung sei zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließe aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein.
Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,
ich berichte gern auch einmal über Neuigkeiten aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Außerdem gibt es traditionellen Anlass, einen Ausblick auf meine Seminarvorhaben für den Herbst und den Winter zu geben.
ich berichte gern auch einmal über Neuigkeiten aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Außerdem gibt es traditionellen Anlass, einen Ausblick auf meine Seminarvorhaben für den Herbst und den Winter zu geben.
Erfolg für unsere Mandanten - bundesweites Medieninteresse
Rechtsanwalt Christian Rasch konnte für unsere Mandanten erreichen, dass das Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit Beschlüssen vom 21.04.2023 vorläufige Dienstenthebungen aufgehoben hat, die die Polizeiinspektionen Magdeburg, Stendal und Halle gegen Polizeibeamte auf Probe ausgesprochen hatte.
Mit Urteil vom 20.04.2023 (2 A 119/21 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage unserer Mandanten, Frau Janet Borchert und Herrn Winfried Borchert, gegen die Stadt Wernigerode stattgegeben, die gegen den Abriss der Kruskabrücke gerichtet war.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Rechtsanwalt (m/w/d) für das zivile Recht
Wir sind eine seit vielen Jahren erfolgreich tätige mittelgroße Rechtsanwaltskanzlei, die gewerbliche und private Mandanten ebenso betreut wie Kommunen, Zweckverbände, Ministerien und andere Landesbehörden. Wir suchen Persönlichkeiten mit folgenden Voraussetzungen:
- hohe juristische Qualifikation, möglichst Prädikatsexamen
- ausgeprägte soziale Kompetenz und freundliches Wesen
- Freude am Umgang mit Menschen und an Problemlösungen
- Verhandlungsgeschick und besonderes Durchsetzungsvermögen
Berufserfahrung ist nicht zwingend erforderlich.
Wir bieten ein kollegiales Miteinander, eine leistungsgerechte Vergütung, eine qualifizierte Einarbeitung bei gleichzeitig selbständiger Tätigkeit und Mandantenkontakt von Beginn an, Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur Soziierung sowie Unterstützung beim Erwerb eines Fachanwaltstitels.
Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen bitte an: rasch@ker-md.de
Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp, Fachanwalt für Agrarrecht und Dipl.-Ing. für Tierproduktion (FH)
Sehr geehrte Herren Präsidenten,
sehr geehrter Herr Menger,
sehr verehrte Gäste,
Corona bedingt fallen die so bestimmenden Jubiläen des Jahres 2020 zusammen, die wir heute mit dem 60. Jahrestag des „Sozialistischen Frühlings“ in der ehemaligen DDR und der 30. Wiederkehr der Herstellung der Deutschen Einheit begehen.
Sehr geehrte Herren Präsidenten,
sehr geehrter Herr Menger,
sehr verehrte Gäste,
Corona bedingt fallen die so bestimmenden Jubiläen des Jahres 2020 zusammen, die wir heute mit dem 60. Jahrestag des „Sozialistischen Frühlings“ in der ehemaligen DDR und der 30. Wiederkehr der Herstellung der Deutschen Einheit begehen.