Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,
ich berichte gern auch einmal über Neuigkeiten aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Außerdem gibt es traditionellen Anlass, einen Ausblick auf meine Seminarvorhaben für den Herbst und den Winter zu geben.
1.
Am 21.06.2023 bin ich im Auftrag des Landesbauernverbandes bei der Sitzung des Agrarausschusses des Landtages Sachsen-Anhalt als Referent aufgetreten. Es ging um den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren zum Agrarstrukturgesetz in Sachsen-Anhalt. Weitere Referenten waren Herr Dr. Aeikens und der Präsident des Bauernbundes, Herr Martin Dippe.
Während Herr Dr. Aeikens und Herr Dippe sich grundsätzlich zustimmend zur schon lange umstrittenen Einführung des Agrarstrukturgesetzes äußerten, habe ich im Auftrag des Landesbauernverbandes auf die Frage zum grundsätzlichen Bedarf der Gesetzgebung hingewiesen und auf die bisherigen Schwächen in den Gesetzesentwürfen der Jahre 2015/2016 und 2020/2021 aufmerksam gemacht.
Ich habe dabei betont, dass ein ausgewogenes und mit allen Interessengruppen abgestimmtes Leitbild für die Landwirtschaft im Land Sachsen-Anhalt als Basis für viele Anwendungsfragen innerhalb eines solchen Gesetzes noch immer fehlt.
Außerdem habe ich den Standpunkt des Landesbauernverbandes erläutert, dass sowohl mit den Vorhaben zur Genehmigungspflichtigkeit der gesellschaftsrechtlichen Anteilsverkäufe („Share Deals“), aber auch mit den gemarkungs- und größenbezogenen Genehmigungspflichten sowohl auf dem Gebiet der Veräußerungen landwirtschaftlicher Grundstücke, aber auch im Bereich des Abschlusses der Landpachtverträge, bürokratische Hürden zum Nachteil der Weiterentwicklung einer Vielzahl mittlerer und größerer Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen-Anhalt errichtet würden.
Ein einheitliches Bild im Hinblick auf die Fortführung der Gesetzesplanungen war im Ergebnis der Ausschusssitzung für mich nicht erkennbar.
Während vor allem die Landtagsabgeordnete Frau Pasbrig für die SPD betonte, dass trotz mehrfacher bzw. mehrjähriger Planung die einschlägige Bedarfslage bislang nicht hinreichend geprüft sei, wurde ich von der Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Frau Frederking, in einen Disput verwickelt, der ihrerseits erkennbar darauf beruhte, dass sie eine der Mit-Autoren des Gesetzesentwurfes aus dem Jahr 2020/2021 war. Vor allem zu der von mir für den Landesbauernverband betonten Bedeutung der Erarbeitung eines wirklich einheitlichen und anwendbaren Leitbildes war keine Annäherung der Standpunkte zu erreichen.
Es soll im Frühherbst d. J. noch eine weitere Sitzung des Agrarausschusses des Landtages geben.
Außerdem ist ein (neuer) ministerieller Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz Sachsen-Anhalt angekündigt.
Ich werde die Entwicklung für Sie selbstverständlich weiter begleiten; gut möglich, dass es anlässlich unseres nächsten Winterseminars Genaueres zum Fortgang des Gesetzgebungsprozesses mitzuteilen gibt.
2.
Nicht zuletzt in der landwirtschaftlichen Öffentlichkeit bislang noch wenig beachtet ist der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber vor allem zur Rechtspersönlichkeit der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassende Änderungen sowohl aus dem bisherigen Regelungsbereich der §§ 705 ff. BGB als auch anderer gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen vornehmen wird.
Hierzu ist auf das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) zu verweisen.
Bestimmende Fragen von der „Rechtsfähigkeit“ der GbR bis hin zu Angleichungen auch im statuarischen Recht der BGB-Gesellschaften werden dabei ab dem 01.01.2024 vor allem die Neugründungen von GbR betreffen. Aber auch auf bestehende GbR gibt es Auswirkungen. In Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Börde und Nordharz plane ich hierzu ein Tagesseminar, das sich vor allem an diejenigen richtet, die in ihren verschiedenen Arbeits- bzw. Tätigkeitsebenen mit GbR zu tun haben.
An alle Interessierte wird dazu rechtzeitig eine gesonderte Einladung ergehen.
3.
Apropos Seminare. Bitte vermerken Sie bereits jetzt in Ihrem Jahreskalender 2024 unbedingt den Termin für unser 13. Winterseminar für Landwirte. Das Seminar wird an traditioneller Stätte, d. h. im Wernigeröder HKK Hotel, am 26.01./27.01.2024 stattfinden.
Die entsprechenden Einladungen an Sie werde ich, wie auch in den vergangenen Jahren, Ende November/Anfang Dezember d. J. versenden.
Es warten, wie immer, spannende Referate auf Sie; die entsprechenden Vortrags-Planungen sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen.
Haben Sie entsprechende Ideen oder würde Ihnen ein allgemein geeignetes Thema besonders am Herzen liegen, würde ich mich über einen entsprechenden „Rücklauf“ Ihrerseits sehr freuen.
Mit den besten Grüßen verbleibt Ihr
Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp