Erfolg für unsere Mandanten – bundesweites Medieninteresse
Rechtsanwalt Christian Rasch konnte für unsere Mandanten erreichen, dass das Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit Beschlüssen vom 21.04.2023 vorläufige Dienstenthebungen aufgehoben hat, die die Polizeiinspektionen Magdeburg, Stendal und Halle gegen Polizeibeamte auf Probe ausgesprochen hatte.
Das Gericht ist in vollem Umfang unserer Argumentation gefolgt, wonach es schon an einer ordnungsgemäßen Anhörung fehlte. Diese war entweder gar nicht oder nur „pro forma“ durchgeführt worden, ohne dass der Wille bestand, vorgetragene Argumente zu berücksichtigen. Die vorläufigen Dienstenthebungen waren schon fertig unterschrieben und wurden schlicht übergeben.
Insbesondere hat das Gericht aber unsere Auffassung geteilt, dass keine ordnungsgemäße Prüfung im Einzelfall erfolgte. Die von uns vertretenen Mandanten waren lediglich passiv Mitglied in der Klassen-Chatgruppe in der Ausbildungsklasse an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt in Aschersleben und hatten entweder selbst gar keine Bilder aktiv eingestellt oder lediglich ein grenzwertiges Bild, hatten teilweise sogar aktiv interveniert oder waren sogar aus der Chatgruppe ausgetreten. Die Polizeibehörden hatten dies jeweils nicht berücksichtigt und auch unsere Mandanten vorläufig des Dienstes enthoben, genauso wie die – von uns nicht vertretenen – Beamten, die aktiv nationalsozialistische, antisemitische und rassistische Beiträge gepostet oder gelikt hatten. Dass Letzteres nicht akzeptabel ist, liegt auf der Hand. Solche Beamte gehören auch nicht in die Polizei. Alle anderen Chatmitglieder aber über einen Kamm zu scheren, ist unverhältnismäßig. Das Disziplinargericht hat dies zutreffend erkannt.