Dem von uns für den Kläger geführten Rechtsstreit lag, vereinfacht gesagt, die Rechtsfrage zugrunde, ob ein Gestattungsvertrag eines Grundeigentümers mit dem künftigen Betreiber einer Windenergieanlage mit dem Inhalt der langfristigen Überlassung der Flächen für entsprechende Bebauung und Nutzung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Anwendung der gesetzlichen Fristen ordentlich gekündigt werden könnte.
Rückblick auf Seminartätigkeit im Winterquartal
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer,
gestatten Sie mir auch in diesem Jahr, die begonnene Frühlingszeit zum Anlass für einen kurzen Rückblick auf meine Seminartätigkeit zu nehmen, bei der ich das Winterquartal – wie früher in der Landwirtschaft üblich – für die Durchführung entsprechender Weiterbildungsveranstaltungen nutze. Im Kern stand dabei, wie auch schon in den letzten Jahren, traditionell unser „Winterseminar für Landwirte“, das wir nun schon zum 15. Mal in Wernigerode am 24./25.01.2025 durchgeführt haben. Mit erneut über 70 Teilnehmern haben wir an den beiden Seminartagen nicht nur die aktuellen rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen (Änderung des Schriftformerfordernisses bei Landpachtverträgen, Folgen der Grundsteuerreform für künftige Vertragsgestaltung usw.) erörtert.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer,
gestatten Sie mir auch in diesem Jahr, die begonnene Frühlingszeit zum Anlass für einen kurzen Rückblick auf meine Seminartätigkeit zu nehmen, bei der ich das Winterquartal – wie früher in der Landwirtschaft üblich – für die Durchführung entsprechender Weiterbildungsveranstaltungen nutze. Im Kern stand dabei, wie auch schon in den letzten Jahren, traditionell unser „Winterseminar für Landwirte“, das wir nun schon zum 15. Mal in Wernigerode am 24./25.01.2025 durchgeführt haben. Mit erneut über 70 Teilnehmern haben wir an den beiden Seminartagen nicht nur die aktuellen rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen (Änderung des Schriftformerfordernisses bei Landpachtverträgen, Folgen der Grundsteuerreform für künftige Vertragsgestaltung usw.) erörtert.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Rechtsanwalt (m/w/d) für das öffentliche Recht
Wir sind eine seit vielen Jahren erfolgreich tätige mittelgroße Rechtsanwaltskanzlei, die gewerbliche und private Mandanten ebenso betreut wie Kommunen, Zweckverbände, Ministerien und andere Landesbehörden. Wir suchen Persönlichkeiten mit folgenden Voraussetzungen:
- hohe juristische Qualifikation, möglichst Prädikatsexamen
- ausgeprägte soziale Kompetenz und freundliches Wesen
- Freude am Umgang mit Menschen und an Problemlösungen
- Verhandlungsgeschick und besonderes Durchsetzungsvermögen
Berufserfahrung ist nicht zwingend erforderlich.
Wir bieten ein kollegiales Miteinander, eine leistungsgerechte Vergütung, eine qualifizierte Einarbeitung bei gleichzeitig selbständiger Tätigkeit und Mandantenkontakt von Beginn an, Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur Soziierung sowie Unterstützung beim Erwerb eines Fachanwaltstitels.
Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen bitte an: rasch@ker-md.de

Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,
auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
auch in diesem Jahr darf ich den Sommerausklang nutzen, auf einige aktuelle rechtliche Problemstellungen hinzuweisen und einen Ausblick auf unser nächstes Winterseminar zu geben.
Für die Stadt Möckern konnten wir erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einen von ihr erlassenen Vorausleistungsbescheid auf Sanierungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch verteidigen.
Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.
Dabei stand die bislang vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht entschiedene Rechtsfrage im Raum, welchen Anforderungen die Begründung eines Sanierungsbeitragsbescheides bzw. eines Vorausleistungsbescheides entsprechen muss.

Wir freuen uns, dass wir das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vertreten durften und diesen Erfolg gemeinsamen erringen konnten.
Im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bernstein im Goitzsche See hatte die Goitzsche Bernstein GmbH & Co. KG die Feststellung begehrt, dass sie für den Betrieb ihrer Bernsteinförderanlage auf dem Goitzsche See keiner Genehmigung und keiner technischen Zulassung nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung – LSchiffHVO – bedarf. Der Goitzsche See ist ein Gewässer zweiter Ordnung, das sich in privatem Eigentum befindet.

Bisher entsprach es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und auch jener des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg, dass die Leistungen eines Beamten während des gesamten Regelbeurteilungszeitraumes am Maßstab des zum Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu bewerten waren, und zwar auch dann, wenn er innerhalb des Beurteilungszeitraumes befördert worden war.
Mit Urteil vom 12.10.2023 – 2 A 7/22 -, das jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Bei einem Beamten, der während des Beurteilungszeitraumes befördert worden ist, darf sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur noch auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung beziehen. Der Zeitraum vor der Beförderung sei zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließe aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein.
Mit Urteil vom 12.10.2023 – 2 A 7/22 -, das jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Bei einem Beamten, der während des Beurteilungszeitraumes befördert worden ist, darf sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur noch auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung beziehen. Der Zeitraum vor der Beförderung sei zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließe aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein.
Liebe Mandanten und Seminarteilnehmer,
ich berichte gern auch einmal über Neuigkeiten aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Außerdem gibt es traditionellen Anlass, einen Ausblick auf meine Seminarvorhaben für den Herbst und den Winter zu geben.
ich berichte gern auch einmal über Neuigkeiten aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Außerdem gibt es traditionellen Anlass, einen Ausblick auf meine Seminarvorhaben für den Herbst und den Winter zu geben.
Erfolg für unsere Mandanten - bundesweites Medieninteresse
Rechtsanwalt Christian Rasch konnte für unsere Mandanten erreichen, dass das Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit Beschlüssen vom 21.04.2023 vorläufige Dienstenthebungen aufgehoben hat, die die Polizeiinspektionen Magdeburg, Stendal und Halle gegen Polizeibeamte auf Probe ausgesprochen hatte.